„Strom an der Börse so billig wie seit Jahren nicht“ steht heute, 5.2.2013, in der F.A.Z. Das ist ja toll, dürfte man denken, da werden ja die Strompreise bald sinken, der Industrie geht es wieder gut und es werden viele Unternehmen angelockt. Denn wenn man die Stimmen die Vergangenheit sich in Erinnerung ruft, muss man so denken: so waren doch die hohen Börsenpreise, die hohen Beschaffungskosten, immer die Begründung für weitere Strompreissteigerungen. Heute sind Kohlepreise niedrig, auch der CO2 Preis ist niedrig, und die Börsenpreise sinken weiter. Stromintensive Unternehmen dürfen sich freuen, denn in der Vergangenheit war von Ihnen zu hören, dass sie in Länder mit niedrigeren Börsenpreisen abwandern. So kommen heute Stahlunternehmen aus Norwegen zu uns, da der Börsenpreis weiter sinkt. Alles prima! Aber wohl doch nicht: wenn man den Artikel liest, sind keinerlei positive Meldungen zu verkünden. Sondern man bekundet wieder den Sündenbock Ökostrom: Ökostrom macht die Strompreise billig und führt dazu, dass die Umlage zur Förderung des Ökostrom weiter steigt. Und: dass sich Kraftwerke immer weniger rentieren- daher müssen die Strompreise auch weiter steigen. Die gesunkenen Beschaffungskosten, niedrige Börsenpreise werden nicht an die Verbraucher weitergereicht, sondern Ihnen die Differenz, in diesem Fall für Einnahmeausfälle fossiler Kraftwerke- in Rechnung gestellt. Und dies als Kosten der Energiewende dargestellt. Im Prinzip erheben die Betreiber konventioneller Kraftwerke auch eine Umlage: sie lassen sich entgangene Einnahmen aus einem niedrigen Börsenpreis dennoch von den Kunden bezahlen. Es ist erstaunlich, wie gut derzeit die Stigmatisierung Ökostrom als Sündenbock für alle Kosten funktioniert. Daher ist es wichtig, genau diese Transparenz, die wir bei der EEG Umlage haben, auch bei anderen Kostenkomponenten einzufordern. Wenn es weitere Umlagen gibt, sei es für den Netzausbau, der zwar angekündigt , aber erst zukünftig umgesetzt werden soll, oder aber für Einnahmeausfälle konventioneller Kraftwerke, sollten diese auch auf der Stromrechnung ausgewiesen werden.